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Rechtsfachwirte

Fortbildungslehrgang zum anerkannten Abschluss „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in


Die Rechtsanwaltskammer Köln führt seit Jahren Fortbildungsveranstaltungen durch, um den Rechtsanwaltsfachangestellten/gehilfen die Möglichkeit zu geben, ihre fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse weiterzuentwickeln und zu vertiefen.

Ziel der Fortbildung ist der Befähigungsnachweis zur fachlichen Leitung eines Rechtsanwaltsbüros als geprüfter Rechtsfachwirt (vormals Bürovorsteher).
Lehrgangsdauer: insgesamt 458 Unterrichtsstunden à 45 Minuten

Unser Kursangebot:
Der Fortbildungslehrgang findet als Online-Unterricht in Form des virtuellen Klassenzimmers statt. Daneben werden auch Präsenzveranstaltungen abgehalten. Kursort für den Präsenzunterricht ist die Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht, Von-der-Wettern-Str. 17, 51149 Köln.

Unterrichtszeiten:
jeweils 2 x wöchentlich, montags u. donnerstags von 17.45 bis 21.00 Uhr

Nächster Kursbeginn: voraussichtlich Ende 2025/Anfang 2026

Die Bewerbungsfrist wird rechtzeitig bekanntgegeben.


Lehrgangsfächer:

Arbeits- und Sozialrecht
Berufsbildungs- und Jugendschutzrecht
Buchführung
Bürgerliches Recht
Büroorganisation, EDV
Familienrecht

Kostenrecht
Mandantenbetreuung
Personaleinsatz - und Personalführung
Sozialversicherungsrecht
Steuerrecht
Strafprozessrecht

Strafrecht
Verfahrensrecht
Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht
Vollstreckungsrecht


Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:
  • Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnsitz und Anschrift der Rechtsanwaltskanzlei, bei der der Bewerber zurzeit beschäftigt ist)
  • Fotokopie des Anwaltsgehilfenbriefs bzw. der Urkunde zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten
  • Nachweis der Anzahl der Jahre in der Berufspraxis - nach Beendigung der Ausbildungszeit - in der Breite des Berufsbildes des Anwaltsgehilfen /Rechtsanwaltsfachangestellten.

Die Kursgebühr beträgt zurzeit 1.800,00 Euro und ist in drei Teilbeträgen fällig. Der erste Teilbetrag in Höhe von 600,00 Euro ist innerhalb eines Monats nach Aufnahmebestätigung zu zahlen. Die restlichen Teilbeträge in Höhe von jeweils 600,00 Euro sind im zweiten und dritten Ausbildungstertial fällig.

Es besteht die Möglichkeit, den Fortbildungslehrgang im Rahmen eines aus den Mitteln für die Begabtenförderung Berufliche Bildung finanzierten Stipendiums zu absolvieren. Bewerbungsschluss ist der 31.03. eines jeden Jahres. Zum Umfang und zu den Voraussetzungen der Begabtenförderung Berufliche Bildung siehe www.begabtenfoerderung.de.

Bitte beachten Sie folgende Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:

An der Fortbildungsprüfung kann nur teilnehmen,

  • wer die Rechtsanwaltsgehilfen- oder Rechtsanwaltsfachangestelltenprüfung bestanden hat und danach mindestens zwei Jahre in einem Rechtsanwaltsbüro ohne wesentliche Unterbrechung tätig gewesen ist.

oder

  • wer ohne Abschlussprüfung sechs Jahre in einem Rechtsanwaltsbüro fachlich und überwiegend in der Breite des Berufsbildes des Rechtsanwaltsfachangestellten/gehilfen ohne wesentliche Unterbrechung tätig gewesen ist,

und

  • wer seinen Wohnsitz oder seinen Arbeitsplatz im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Köln hat.
Für die Teilnahme an der Abschlussprüfung wird eine Prüfungsgebühr erhoben, die den Teilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben wird.