Background Image

Prüfungen



Klausuraufgaben

Klausuraufgaben der Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf der Rechtsanwaltsfachangestellten


Prüfungsfach Rechtsanwendung:

Prüfungsfach Kommunikation und Büroorganisation:

Klausuraufgaben der Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf der Rechtsanwaltsfachangestellten


Prüfungsfach Geschäfts- und Leistungsprozesse

Prüfungsfach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich

Prüfungsfach Vergütung und Kosten

Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde


Prüfungstermine 2024 für Rechtsanwaltsfachangestellte


Im KammerForum 5/2023 haben wir die Prüfungstermine und Anmeldefristen für die Zwischen- und Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2024 bekanntgegeben. Gleichzeitig stehen Ihnen diese auf unserer Internetseite zum Download zur Verfügung.

Die für Sie verbindliche Reihenfolge der Prüfungsbereiche entnehmen Sie bitte Ihrer Ladung zur Abschlussprüfung, die jedem Prüfungsteilnehmer rechtzeitig vor Beginn der Prüfung zugesandt wird.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass wir die Prüfungsteilnehmer nur dann zur Abschlussprüfung laden können, wenn die Namen und die Anschriften der Ausbildenden und Auszubildenden aktuell sind. Bitte teilen Sie der Ausbildungsabteilung etwaige Änderungen schnellst möglich schriftlich mit.

Zugelassene Hilfsmittel bei den Aufsichtsarbeiten: Die Prüfungsteilnehmer sind berechtigt, die Gesetzessammlung "Habersack" (vormals Schönfelder) und andere aktuelle Gesetzestexte ohne Erläuterungen und Kommentierungen sowie einen Taschenrechner mitzubringen. Ferner sind unkommentierte Gebührentabellen, d.h. Tabellen ohne Ausweis von Auslagenpauschalen und Umsatzsteuer sowie ein Kalender mitzubringen.

Nicht zugelassen sind:
- Bemerkungen, Erläuterungen;- Register/Reiter, die Wortvermerke tragen, die nicht Gesetzesbezeichnungen sind, wie z.B. „Verjährung“ oder „Berufung“;
- Gebührentabellen mit Erläuterungen (z.B. Berechnung der Mittelgebühr etc.) wie z.B. Broschüre „BRAK-Information RVG“, Schwarzwälder Gebührentabelle, Schmeckenbecher, Kostentafeln, Höver Gebührentabellen;
- Textausgaben mit Erläuterungen (z.B. DAV Textausgabe RVG);
- das Mitbringen von Handys/Mobiltelefone/Organizer/Tablets oder weiteren elektronischen Kommunikationsmitteln.






Prüfung für Rechtsfachwirte

Zugelassene Hilfsmittel

Aktuelle Gesetzestexte ohne Erläuterungen und Kommentierungen: Habersack „Deutsche Gesetze“ (einschließlich Ergänzungsband) oder Beck-Texte, NWB Steuergesetz, Nipperdey Arbeitsgesetze oder dtv Beck-Texte, Berufsordnung der Rechtsanwälte, Insolvenzordnung, RVG nebst unkommentierte Gebührentabellen, d.h. Tabellen ohne Ausweis von Auslagenpauschalen und Umsatzsteuer (§§ 13, 49 RVG, § 34 GKG).

Bitte beachten Sie:

Weitere Hilfsmittel, wie beschriftete oder bedruckte Aufkleber oder selbstklebende Zettel, persönliche Aufzeichnungen, Mobiltelefone, Smartwatches oder elektronische Hilfsmittel aller Art sowie Internetausdrucke, dürfen nicht in die Prüfungsräume mitgenommen werden.

Das zur Anfertigung der Bearbeitung sowie gegebenenfalls eines Konzepts benötigte Papier wird gestellt; nur dieses darf benutzt werden.


Klausuraufgaben für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin"


2005 Klausur Büroorganisation und Rechnungswesen

2006 Klausur Büroorganisation u Rechnungswesen

2007 Klausur Bürorganisation und Rechnungswesen

2005 Klausur Personalwirtschaft

2006 Klausur Personalwirtschaft

2007 Klausur Personalwirtschaft

2005 Klausur Kosten und Verfahrensrecht

2006 Klausur Kosten und Verfahrensrecht

2007 Klausur Kosten und Verfahrensrecht

2005 Klausur Vollstreckungs und materielles Recht

2006 Klausur Vollstreckungs und materielles Recht

2007 Klausur Vollstreckungs und materielles Recht