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Einstiegsqualifizierung (EQ)

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Eine Qualifizierungsmaßnahme vor der Ausbildung?


Auch das ist möglich: Betriebe können junge Menschen im Rahmen einer EQ an eine Ausbildung in ihrem Betrieb heranführen.

Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum. Die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter fördern dieses durch einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung und eine Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung.

Vorteile der Einstiegsqualifizierung:

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber lernen Sie durch die Einstiegsqualifizierung potenzielle Auszubildende kennen und können sich zukünftige Fachkräfte sichern.

Gleichzeitig unterstützen Sie benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene auf dem Weg ins Berufsleben: Sie lernen die entsprechenden Ausbildungsinhalte kennen, können ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen und ihre Potenziale entdecken.

Rechtliche Grundlage der Einstiegsqualifizierung ist Paragraf 54a Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) beziehungsweise Paragraf 16 Absatz 1 Nummer 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Verbindung mit Paragraf 54a SGB III.