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Rechtsfachwirte

Fortbildungslehrgang zum anerkannten Abschluss „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in

Nach Informationen der Bundesrechtsanwaltskammer soll im Herbst 2026 eine neue Fortbildungsverordnung zum Abschluss „Bachelor Professional“ in Kraft treten, die die bisherige Fortbildung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ ablösen wird. Ergänzend werden derzeit weitere Fortbildungsabschlüsse auf der Stufe der „Berufsspezialistinnen und Berufsspezialisten“ entwickelt. Rechtsgrundlage dafür ist § 53a und § 53c BBiG, der die Abschlussbezeichnungen und Stufen festlegt.

Vor diesem Hintergrund werden wir keinen weiteren Fortbildungslehrgang zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ mehr anbieten.  

Über neue Entwicklungen zu den neuen Fortbildungsabschlüssen werden wir Sie zeitnah informieren, sobald die entsprechenden Fortbildungsverordnungen vorliegen.