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Fortbildungen

Neue Fortbildungsabschlüsse für Rechtsanwaltsfachangestellte

Die Fortbildungen für Rechtsanwaltsfachangestellte wurden umfassend reformiert. Der anerkannte Abschluss „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“ wird künftig durch den Bachelor Professional im Rechtswesen ersetzt.

Wichtig: Der bisherige Abschluss „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“ kann nicht ohne eine weitere Prüfung in den Abschluss „Bachelor Professional im Rechtswesen“ umgewandelt werden. Wer den neuen Abschluss erwerben möchte, muss die hierfür vorgesehenen Prüfungen ablegen.

Trotz seiner Bezeichnung handelt es sich beim Bachelor Professional nicht um einen akademischen Abschluss und er ist nicht mit einem Studium gleichzusetzen. Die Fortbildung vermittelt umfassende Kenntnisse in den Bereichen Büroorganisation und Rechnungswesen, Kanzlei- und Personalmanagement sowie wahlweise dem Fachbereich Recht oder dem Fachbereich gewerblicher Rechtsschutz.

Für die Vorbereitung sind insgesamt 1.200 Stunden vorgesehen, die sich aus Lehrgängen, Selbststudium und Berufspraxis zusammensetzen. Neu ist außerdem, dass mit dem erfolgreichen Abschluss zugleich die Ausbildereignung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) nachgewiesen wird.

Neue Fortbildungsstufe: Berufsspezialist/in

Unterhalb des Bachelor Professional wurde zudem die neue Fortbildungsstufe „Berufsspezialist/in“ eingeführt. Sie bietet die Möglichkeit, sich in einem bestimmten Fachbereich gezielt und mit geringerem zeitlichem Umfang zu spezialisieren.

Zunächst sind die zwei Fachrichtungen Berufsspezialist Insolvenzrecht und Berufsspezialist Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen vorgesehen. Weitere Fachrichtungen sollen folgen.

Die Vorbereitung umfasst 400 Stunden, ebenfalls aufgeteilt auf Lehrgänge, Selbststudium und Berufspraxis.

Die neuen Fortbildungsverordnungen sind am 03.09.2026 in Kraft getreten. 

Für die neuen Fortbildungsabschlüsse können derzeit noch keine Prüfungstermine genannt werden. Zunächst müssen die Prüfungsordnungen erarbeitet und die Prüfungsausschüsse gebildet werden.

Sobald konkrete Prüfungstermine feststehen, informieren wir Sie auf dieser Seite.