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Rechtsanwaltsfachangestellte

Mindestvergütungssätze


Die Aus- und Fortbildungsabteilung der Rechtsanwaltskammer Köln hat am 05.09.2023 beschlossen, die Empfehlungen für die an die Auszubildenden zu zahlende monatliche Ausbildungsvergütung zu erhöhen. Die letzte Erhöhung war im Juli 2016. Ab 1.1.2024 beträgt die angemessene Vergütung der Auszubildenden:

1. Ausbildungsjahr 1.000,00 Euro,

2. Ausbildungsjahr 1.100,00 Euro,

3. Ausbildungsjahr 1.200,00 Euro.

Diese Vergütungssätze gelten für alle Ausbildungsverhältnisse, die nach dem 1.1.2024 abgeschlossen werden.

Gemäß § 17 BBiG ist dem Auszubildenden eine „angemessene“ Ausbildungsvergütung zu zahlen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG 29.04.2015 – 9 AZR 108/14) ist darunter eine Vergütung zu verstehen, die die von der Rechtsanwaltskammer Köln empfohlenen Mindestvergütungssätze in begründeten Fällen nicht um mehr als 20 % unterschreitet.

Bei Vertragsabschluss der Ausbildung zwischen dem 01.01.2017 und dem 31.12.2023 betragen die Mindestvergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammer

1. Ausbildungsjahr 750,00 Euro,

2. Ausbildungsjahr 800,00 Euro,

3. Ausbildungsjahr 900,00 Euro.